Horn & Engel

Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Strafrecht

Die Rechtsanwaltssozietät Horn & Engel Rechtsanwälte entstand im Jahre 1998, indem sich die Rechtsanwälte Dr. Dirk Engel und Sven Horn zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung verbanden. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unseren Mandanten unter Einsatz unserer Erfahrung, unseres fachlichen Wissens und unseres Engagements durch fundierte Beratung und qualifizierte Vertretung zur Seite zu stehen. Besonderen Wert legen wir auf einen persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten, denen wir stets kurzfristig zur Verfügung stehen.

Unsere Fachanwaltschaften

Erbrecht

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Dirk Engel liegt im Erbrecht.

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Strafrecht

Rechtsanwalt Sven Horn ist überwiegend auf dem Gebiet des Strafrechts als Strafverteidiger tätig.

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Weitere Tätigkeitsschwerpunkte

Vertragsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Forderungsbeitreibungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Dirk Engel

Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Erbrechts. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht hier die rechtsgestaltende Tätigkeit in der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Verträgen zur lebzeitigen Vermögensübertragung. Daneben führt Rechtsanwalt Dr. Engel außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen zur Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen.

Rechtsanwalt Sven Horn

Neben seiner Tätigkeit im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist Rechtsanwalt Horn vornehmlich mit der Gestaltung und rechtlichen Prüfung von Verträgen sowie mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Interessenvertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Straßenverkehrs- und Mietrechts befaßt. Sein rechtliches Interesse erstreckt sich ferner auf die Gebiete des Arbeits- und Forderungsbeitreibungsrechts.