Horn & Engel Rechtsanwälte
Fachanwaltskanzlei für Erbrecht
Die Rechtsanwaltssozietät Horn & Engel Rechtsanwälte entstand im Jahre 1998, indem sich die Rechtsanwälte Dr. Dirk Engel und Sven Horn zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung verbanden. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unseren Mandanten unter Einsatz unserer Erfahrung, unseres fachlichen Wissens und unseres Engagements durch fundierte Beratung und qualifizierte Vertretung zur Seite zu stehen. Besonderen Wert legen wir auf einen persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten, denen wir stets kurzfristig zur Verfügung stehen.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte
Strafrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Forderungsbeitreibungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Dirk Engel
Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Erbrechts. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht hier die rechtsgestaltende Tätigkeit in der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Verträgen zur lebzeitigen Vermögensübertragung. Daneben führt Rechtsanwalt Dr. Engel außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen zur Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen.

Rechtsanwalt Sven Horn
Als Fachanwalt für Erbrecht legt Rechtsanwalt Sven Horn seinen strategischen Fokus auf die umfassende Gestaltung und Absicherung von Nachlässen sowie die präzise Vertretung in Erbschaftsstreitigkeiten. Er bietet tiefgehende Expertise, um komplexe erbrechtliche Fragestellungen zukunftssicher und im besten Interesse seiner Mandanten zu lösen.
Ergänzend zu diesem Schwerpunkt ist Rechtsanwalt Horn auch Fachanwalt für Strafrecht, wo er Mandanten umfassend im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vertritt. Zudem umfasst sein breites Tätigkeitsfeld die Interessenvertretung im Straßenverkehrs- und Mietrecht, die rechtliche Prüfung und Gestaltung von Verträgen sowie fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Forderungsbeitreibungsrecht.