Rechtsanwalt Sven Horn

Rechtsanwalt Horn wurde 1968 in Weimar geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften von 1990 bis 1995 absolvierte er das Referendariat im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Im August 1997 eröffnete er seine eigene Kanzlei in Potsdam. Im Juli 1998 schloß er sich mit Rechtsanwalt Dr. Engel zur Sozietät Horn & Engel, Rechtsanwälte zusammen.

Rechtsanwalt Horn ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Aufgrund nachgewiesener praktischer und theoretischer Kenntnisse verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Brandenburg im Oktober 2002 die Befugnis die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Rechtsanwalt Horn ist Gründungsmitglied der Brandenburgischen Strafverteidigervereinigung e.V. Er war in den Jahren 2004 bis 2007 deren Vorsitzender und Delegierter der Brandenburgischen Strafverteidigervereinigung e.V. beim Organisationsbüro des Strafverteidigertages.

Neben seiner Tätigkeit im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist Rechtsanwalt Horn vornehmlich mit der Gestaltung und rechtlichen Prüfung von Verträgen sowie mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Interessenvertretung von Mandanten auf dem Gebiet des Straßenverkehrs- und Mietrechts befaßt. Sein rechtliches Interesse erstreckt sich ferner auf die Gebiete des Arbeits- und Forderungsbeitreibungsrechts.