Strafrecht

Rechtsanwalt Sven Horn ist Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwalt Horn verfügt über langjährige Erfahrungen

  • im allgemeinen Strafrecht (z.B. Diebstahl, Körperverletzung)
  • im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. bei Unfallflucht, Nötigung, Fahren ohne Führerschein, Geschwindigkeitsverstöße)

Rechtsanwalt Horn ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Aufgrund nachgewiesener praktischer und theoretischer Kenntnisse verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Brandenburg im Oktober 2002 die Befugnis die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.

Rechtsanwalt Horn ist Gründungsmitglied der Brandenburgischen Strafverteidigervereinigung e.V. Er war in den Jahren 2004 bis 2007 deren Vorsitzender und Delegierter der Brandenburgischen Strafverteidigervereinigung e.V. beim Organisationsbüro des Strafverteidigertages.