Erbrecht

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Dirk Engel liegt im Erbrecht.

Rechtsanwalt Dr. Engel verfügt über langjährige Erfahrungen

  • in der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • in der individuellen Nachlaßplanung im Wege vorweggenommener Erbfolg
  • in der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • in der Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie in der Führung von nachlaßgerichtlichen Verfahren und streitigen Erbschaftsprozessen

Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg verlieh Rechtsanwalt Dr. Engel im Jahr 2012 die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht". Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. und tritt als Referent und Autor zu erbrechtlichen Themen hervor.

Rechtsanwalt Dr. Engel übernimmt auch Testamentsvollstreckungen und Nachlaßpflegschaften.